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Das Wort Hausmeister kennt in Deutschland vermutlich jeder. Doch wissen Sie auch, welches Aufgabengebiet sich genau dahinter verbirgt?
Die landläufige Annahme, ein Hausmeister sei eine Art Allroundtalent mit umfassenden handwerklichen, sozialen, verwaltungstechnischen und juristischen Fähigkeiten, ist falsch. Es handelt sich weder um einen zugelassenen Meisterberuf, noch um einen anerkannten Ausbildungsberuf. In Frankreich wird ein Hausmeister "Portier" oder "Concierge" genannt, was schon näher am tatsächlichen Sachverhalt liegt.
Was genau macht ein Hausmeister?
Grundsätzlich geht es beim Hausmeister-Job um kontrollierende Tätigkeiten. Ein Hausmeister überwacht die Haustechnik von privat genutzten Gebäuden oder Büros. Hier überschneidet sich das Aufgabengebiet von Hausmeister und Hausverwaltung. Auch so profane Dinge wie die Reinigung des Hausflurs und des Grundstücks sowie der Winterdienst mit Schneeräumen und Streuen unterliegen der Sorgfaltspflicht eines Hausmeisters.
Gleichzeitig ist der Hausmeister Ansprechpartner für die Bewohner des Hauses und fungiert als Schnittstelle zwischen Handwerkern, anderen Dienstleistern und Eigentümer. Ein Hausmeister ist direkt dem Eigentümer oder der Hausverwaltung unterstellt und nicht den Mietern, muss aber deren Hinweisen auf Störungen unbedingt nachgehen, allein aus Sicherheitsgründen.
Welche Arbeiten ein Hausmeister im Einzelnen übernimmt, wird durch seinen Einsatzort definiert. Daran orientiert sich auch die Bezahlung. Da es keine Gewerkschaft oder Tarifverträge für diese Tätigkeit gibt, ist die Entlohnung eines Hausmeisters nicht an Mindestsätze gebunden. Gewerbliche Hausmeister-Service-Unternehmen verfügen über standardisierte Leistungsbeschreibungen und „Service-Pakete“ mit festen Pauschalpreisen. Bei privaten Hausmeistern ist die Bezahlung meist reine Verhandlungssache.
Dinge, die ein Hausmeister nicht tut
So vielseitig das Aufgabengebiet eines Hausmeisters ist, so gibt es doch einige Tätigkeiten, die strikt ausgeschlossen sind. Einmal aus juristischen und versicherungsrechtlichen, aber auch aus sozialen Gründen. So darf ein Hausmeister keinesfalls zulassungspflichtige oder handwerkliche Tätigkeiten ausüben, für die eine Fachkraft vorgeschrieben ist. Zum Beispiel die Sicherungen an Stromzählern austauschen, Reparaturen an Gas- oder Wasserversorgungs-Anlagen vornehmen oder Telefon- und DSL-Anschlüsse eigenmächtig verlegen.
Diese Aufgaben unterliegen besonderen Haftungsgrundlagen und werden entweder von den Betreibern direkt ausgeführt oder auf Weisung der Kommunen/Stadtverwaltung. Eine Satellitenantenne nebst den erforderlichen Hausverstärkern darf selbstverständlich installiert werden, auch die dazu gehörende Verkabelung kann in Absprache mit dem Eigentümer vom Hausmeister vorgenommen werden. Ein Kabelanschluss dagegen darf nur vom Anbieter direkt geschaltet oder im Haus weiter verzweigt werden. Die eigenmächtige Verzweigung ist sogar strafbar.
Und noch etwas sollte ein Hausmeister tunlichst vermeiden: in schwelende Nachbarschaftskonflikte eingreifen. Gilt ein Hausmeister erstmal als voreingenommen oder parteiisch, so ist das wichtige Vertrauensverhältnis zwischen Bewohnern und Hausmeister ruiniert. Ein Hausmeister sollte die Interessen aller Bewohner gleichermaßen berücksichtigen und bei unlösbaren Konflikten in Absprache mit Hausbesitzer und Hausverwaltung eine unabhängige Person einschalten, z.B. einen Ombudsmann.
Viele Besitzer von Einfamilienhäusern auf dem Lande oder in Vorstädten teilen sich aus Kostengründen einen Hausmeister-Dienst. Die Hausbewohner sind auf dem Lande häufig auch gleichzeitig Eigentümer der Häuser.
Eine zwischengeschaltete Hausverwaltung existiert selten. Im Gegensatz
zu städtischen Gebieten geht es auf dem Land vor allem um die Pflege von
Gärten sowie handwerkliche Tätigkeiten. So übernimmt ein Hausmeister
auf dem Lande das Zurückschneiden von Hecken und Bäumen, kümmert sich um
regelmäßiges Rasenmähen, lässt abgestorbene oder kranke Bäume fällen
und achtet auf Schädlingsbefall in Haus und Garten. Sind die
Hausbesitzer im Urlaub, übernimmt ein Hausmeister die Objektüberwachung, kümmert sich um die Post und kontrolliert nach Unwettern das Dach und die Fenster des Hauses auf etwaige Schöden.
Die saisonal bedingten Tätigkeiten fallen auf dem Lande stärker ins Gewicht als in den Städten. So müssen im Herbst regelmäßig Tonnen von Blättern zusammengefegt, geharkt, gesammelt, in Kompostierbehälter verpackt und zur Bio-Deponie gebracht werden. Dies kann sich je nach Baumart und Laubaufkommen über mehrere Wochen hinziehen. Im Winter müssen Wege und Treppen von Schnee und Eis befreit werden. Auch bestimmte Flachdächer müssen regelmäßig geräumt werden, damit die zulässige Belastung nicht überschritten wird. Das aufgebrachte Streugut muss nach der Schneeschmelze wieder beseitigt werden. Im Frühjahr unterliegt dem Hausmeister je nach Absprache auch die Pflege von Gärten, Teichen und Pflanzkübeln sowie die Wartung und Instandsetzung von Zäunen.
Hausmeister auf dem Lande unterhalten meist eine enge, persönliche Beziehung zu den Hausbesitzern – und sind dank der Gerüchteküche über alle Vorgänge in der Nachbarschaft informiert. In der Stadt sieht diese Tätigkeit anders aus.